Fußnoten
1Originalton: „ …wie sie (die Natur) die Gewähr leiste, daß dasjenige, was der Mensch
nach Freiheitsgesetzen tun sollte, aber nicht tut, dieser Freiheit unbeschadet auch
durch einen Zwang der Natur, daß er es tun werde, gesichert sei, und zwar nach allen
drei Verhältnissen des öffentlichen Rechts, des Staats-, Völker- und weltbürgerlichen
Rechts.“
2Das Staatswesen sei wie folgt zu organisieren: „Eine Menge von vernünftigen Wesen,
die insgesamt allgemeine Gesetze für ihre Erhaltung verlangen, deren jedes aber insgeheim
sich davon auszunehmen geneigt ist, so zu ordnen und ihre Verfassung einzurichten, daß,
obgleich sie in ihren Privatgesinnungen einander entgegenstreben, diese einander doch so
aufhalten, daß in ihrem öffentlichen Verhalten der Erfolg eben derselben ist, als ob sie
keine solche böse Gesinnung hätten.“
3SZ vom 28. Januar 2015
4Vgl. M. L. Gemelli Marciano: Die Vorsokratiker, Bd. I (Düsseldorf 2007) Heraklit Nr. 37 S.
306/307. – Noch Bruno Snell übernahm allerdings das geläufige: „Krieg ist aller Dinge Vater,
aller Dinge König. Die einen erweist er als Götter, die andern als Menschen – die einen läßt er
Sklaven werden, die anderen Freie.“ (Heraklit: Fragmente – München/Zürich 8. Aufl. 1953 –
S.18/19)
5Fn. 1 S. 357.
6Fn. 1 Nr. 36 B S. 306/307.
7Recht, Rechtsansprüche haben ihren Ursprung im Gerichtsprozess, also im ,Kampf
ums Recht“ – so der Titel des berühmten Wiener Vortags (1872) von Rudolf von Ihering.
8Fn. 1 Nr. 36 A S. 306/307.
9Christoph Antweiler: Heimat Mensch. Was uns alle verbindet. (Hamburg 2009).
10(Walter Kaufmann: Nietzsche (1988) S. 29).
11Vgl. auch Nachwort von Sigrid und Helmut Boch, in: Bertha von Suttner: Die Waffen
nieder! Eine Lebensgeschichte. (3. Auflage Husum 2013) S. 405ff., 416f.
12In der Auflage von 1892 vertiefte Bertha von Suttner die Widerlegung des
Übervölkerungsarguments, das sie für das allerunaufrichtigste und für ein Wahngespenst
hält, unter Hinweis auf naturwissenschaftliche und sozialökonomische Erkenntnisse zur
Sterblichkeit und Fruchbarkeit – vgl. N. 1 S. 478f. (Textvariante zu S. 184 Zeile 23).
13Näheres zu ihren Anteilen und Lebensläufen bei Hans Joas: Die Sakralität der Person
(2015) S. 271ff.
14Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) vom 13.12.2006. Resolution
61/106 der Generalversammlung der UNO – in Kraft getreten am 03.05.2008.
15Andrea Böhm und Gero von Randow: Kann man Kriege verhindern?, in: Zeit-Online
Ausland 24. Juli 2014 8.00 Uhr
16Zit. nach H. Jürgenbehring: Christus für uns heute – Bonhoeffer lesen, interpretieren
und weiterdenken (Aachen 2009) S. 160
17Mündlich überlieferter Ausspruch
18Werke Bd. 11 S. 339
19Stationen auf dem Weg zur Freiheit. Tat.
20Stationen auf dem Weg zur Freiheit. Leiden.
21Vgl. dazu auch Friedrich Nietzsche, Menschliches, Allzumenschliches Teil II Nr. 284 .
22Werke Bd. 2 S. 85
23http://www.hammarskjoldcommission.org/wp-content/uploads/2012/03/REPORT.pdf
24Zum Werdegang vgl. Nikolaus Klein SJ: Ächtung des Krieges. Zur
Schlußbotschaft der Ïnternationalen Ökumenischen Friedenskonvokation“von Jamaika
http://www.stimmen-der-zeit.de/zeitschrift/online_exklusiv/details_html?k_beitrag=3014610
25Vgl. Dirk Rademacher mit seinem sehr sachkundigen Kommentar zum Positionspapier
http://www.ekiba.de/html/media/dl.html?i=17854, PDF, 17 Seitenx
26Wolfgang Dietrich: Variationen über die vielen Frieden. Band 1 (2008), Band 2
(2011).
27Rainer Gansera, Südd. Zeitung vom 22. 01 2010 S. 13.
28la vida loca, Spanien/Mexiko/Frankreich, 2008 – Buch, Regie, Kamera: Christian
Poveda. Schnitt: Mercedes Alted. Verleih: Ascot, 90 Minuten.
29Jonathan Shay: Achill in Vietnam. Kampftrauma und Persönlichkeitsverlust. Aus dem
Amerikanischen von Klaus Kochmann (Hamburger Edition 1998) – dazu Sven Kramer: Südd.
Zeitung vom 18./19. 03. 1998
30Jewgeni Jewtuschenko: Babij Jar
DIE ZEIT Nr. 03 – 18. Januar 1963 – Seite 10
Aus dem Archiv bei ZEIT ONLINE:
http://www.zeit.de/1963/03/babij-jar-in-vier-deutschen-fassungen
31Viktor Maximow hat ein Buch geschrieben: „Bekenntnisse eines alten russischen Soldaten“,
zu beziehen über Dr. Danders@Kriegsveteranenhilfe. de (9,50 €).
32Hans Haugeneder (1897-1944) hat im Ersten Weltkrieg Tagebuch geführt – Gestern noch auf
stolzen Rossen …Tagebuch eines Kriegsteilnehmers 1916-1918 (Klagenfurt 2010, ISBN
978-3-7086-0554-8).
33Nach drei Monaten 100 000 verkaufte Exemplare, in kurzer Zeit 70 Auflagen; die Auflage
1913 in England erreichte ebenfalls 100 000.
34Wilhelm Lamszus: Das Menschenschlachthaus. Visionen vom Krieg. Erster und zweiter Teil.
Geschichte und Frieden Bd. 23 (Bremen 2014 – donat-verlag).
35So die Anzeige des Donat Verlages zu Wilhelm Lamszus: „Begrabt die lächerliche Zwietracht
unter euch“ in dem in N. 29 genannten Werk. Diese „Erinnerungen eines Schulreformers und
Anti-Kriegsschriftstellers“ sind indessen 2014 im Sax-Verlag (ISBN978-3-86729-139-2) mit
Vorbemerkungen des Herausgebers Andreas Pehnke erschienen, die zum größeren Teil auch im
„Das Menschenschlachthaus“ – N. 7 – abgedruckt sind.
36Ian Morris: Krieg. Wozu er gut ist. ( Frankfurt a. M. 2013, ISBN 978-3-593-39716-0) – vgl.
dazu den sehr fundierten, kritischen Essay von Andrea Böhm und Gero von Randow: Kann man
Kriege verhindern? – Das Töten gehört zum Menschen. Die Hoffnung auf eine friedliche Welt ist
eine Illusion. Wirklich? Es gibt Gründe nicht zu verzweifeln -; in: Die Zeit vom 24. Juli 2014
(Zeit online Ausland)
37Zu den Untaten in Kamerun vgl. Christian Bommarius: Der gute Deutche. Die Ermordung
Manga Bells in Kamerun 1914 (Berlin 2015).
38Volker Gerhardt: Immanuel Kants Entwurf ‚Zum ewigen Frieden’ (Darmstadt
1995).
39K. Vorländer: Kant und Wilson, im Anhang zu: Kant und der Gedanke des Völkerbundes
(1919) S. 67-85; vgl. auch C. J. Friedrich: Die Idee der Charta der Vereinten Nationen und die
Friedensphilosophie von Immanuel Kant (1963).
40C. Lynch: Kant, the Republican Peace, and Moral Guidance in International Law (1994) p.
39.
41Georg Cavallar: Pax Kantiana: systematisch-historische Untersuchung des Entwurfs „Zum
ewigen Frieden „ (1795) von Immanuel Kant (Wien 1992)
42Originalton: „ …wie sie (die Natur) die Gewähr leiste, daß dasjenige, was der Mensch
nach Freiheitsgesetzen tun sollte, aber nicht tut, dieser Freiheit unbeschadet auch
durch einen Zwang der Natur, daß er es tun werde, gesichert sei, und zwar nach allen
drei Verhältnissen des öffentlichen Rechts, des Staats-, Völker- und weltbürgerlichen
Rechts.“
43Das Staatswesen sei wie folgt zu organisieren: „Eine Menge von vernünftigen Wesen, die
insgesamt allgemeine Gesetze für ihre Erhaltung verlangen, deren jedes aber insgeheim sich
davon auszunehmen geneigt ist, so zu ordnen und ihre Verfassung einzurichten, daß, obgleich sie
in ihren Privatgesinnungen einander entgegenstreben, diese einander doch so aufhalten, daß in
ihrem öffentlichen Verhalten der Erfolg eben derselben ist, als ob sie keine solche böse Gesinnung
hätten.“